seit dem 01.01.24 gibt es das E-Rezept auch in unserer Praxis!
Erst gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte oder eines gültigen Versicherungsnachweises Ihrer Krankenkasse für das aktuelle Quartal kann das Rezept bereitgestellt werden!
Bei der Abholung bzw. dem Einlesen der Versicherungskarte mit Bereitstellung des Rezepts ist ein kurzes persönliches Gespräch mit Ihnen bzw. Ihrer Vertretung (z. B. Betreuer) gesetzlich vorgeschrieben!
Dabei wird es in der Praxis zu einer Wartezeit kommen (welche wir so kurz wie möglich halten), bis Ihr behandelnder Arzt sich in der Kurzwartezone Zeit nehmen kann!
Wir bitten Sie dies zu respektieren.
Die elektronische Verordnung gilt nicht für:
Wenn Ihre Lebensqualität aufgrund solcher Beschwerden eingeschränkt ist, sind Sie in unserer Praxis richtig. Wir als Fachärzte für diese und ähnliche Störungen
geben unser Bestes, die spezifischen Ursachen zu ergründen und alles Notwendige in die Wege zu leiten um Ihnen zu helfen, wieder zu einer größtmöglichen Lebenszufriedenheit zurück zu
finden.
Willkommen in unserer Praxis für Neurologie und Psychiatrie in Landshut.
